Rechtsprechung
   BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18, 1 BvR 2381/18, 1 BvR 1890/18, 1 BvR 1889/18, 1 BvR 1888/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47664
BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18, 1 BvR 2381/18, 1 BvR 1890/18, 1 BvR 1889/18, 1 BvR 1888/18 (https://dejure.org/2018,47664)
BVerfG, Entscheidung vom 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18, 1 BvR 2381/18, 1 BvR 1890/18, 1 BvR 1889/18, 1 BvR 1888/18 (https://dejure.org/2018,47664)
BVerfG, Entscheidung vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18, 1 BvR 2381/18, 1 BvR 1890/18, 1 BvR 1889/18, 1 BvR 1888/18 (https://dejure.org/2018,47664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,47664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Rechtsschutzgarantie verpflichtet nicht zur erneuten Verbescheidung wiederholender Anträge zu einem Sachverhalt, über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis hinreichender Erfolgsaussichten für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Unzureichende Substantiierung des in § 11 Abs. 4 ArbGG geregelten Vertretungszwangs

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie verpflichtet nicht zur zur erneuten Verbescheidung wiederholender Anträge zu einem Sachverhalt, über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist - Rüge einer Grundrechtsverletzung bzgl des Erfordernisses hinreichender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 11a Abs. 1 ; ArbGG § 11 Abs. 4
    Erfordernis hinreichender Erfolgsaussichten für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Unzureichende Substantiierung des in § 11 Abs. 4 ArbGG geregelten Vertretungszwangs

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie verpflichtet nicht zur zur erneuten Verbescheidung wiederholender Anträge zu einem Sachverhalt, über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist - Rüge einer Grundrechtsverletzung bzgl des Erfordernisses hinreichender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    AGG: Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1280
  • NZA 2019, 343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.05.2017 - 2 BvR 93/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18
    Substanzlose und offensichtlich aussichtlose Anträge oder Eingaben werden auch künftig nicht mehr beschieden (vgl. BGH 1. Juni 2017 - III ZA 6/17 - Rn. 3 unter Bezugnahme auf BVerfG 17. Mai 2017 - 2 BvR 93/16 - Rn. 1).

    Die insoweit in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betraf hingegen eine Missbrauchsgebühr, weil immer wieder Rügen ohne jede Substanz vorgebracht werden (dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2017 - 2 BvR 93/16 -, www.bverfg.de; stRspr).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18
    Denn die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung in der Sache (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18
    Denn die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung in der Sache (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18
    Wie auch sonst durfte das Gericht auf eine weitergehende Begründung im Übrigen verzichten (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 118, 212 ; BVerfGK 18, 301 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18
    Wer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, sich vor Gericht anwaltlich vertreten zu lassen, muss nur solchen Bemittelten gleichgestellt werden, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18
    Wie auch sonst durfte das Gericht auf eine weitergehende Begründung im Übrigen verzichten (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 118, 212 ; BVerfGK 18, 301 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18
    Denn die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung in der Sache (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18
    Wie auch sonst durfte das Gericht auf eine weitergehende Begründung im Übrigen verzichten (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 118, 212 ; BVerfGK 18, 301 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18
    Desgleichen ist in ständiger Rechtsprechung geklärt, dass der in § 11 Abs. 4 ArbGG geregelte Vertretungszwang auch deshalb den Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. bereits BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ).
  • BGH, 01.06.2017 - III ZA 6/17

    Anhörungsrüge im Prozesskostenhilfeverfahren: Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18
    Substanzlose und offensichtlich aussichtlose Anträge oder Eingaben werden auch künftig nicht mehr beschieden (vgl. BGH 1. Juni 2017 - III ZA 6/17 - Rn. 3 unter Bezugnahme auf BVerfG 17. Mai 2017 - 2 BvR 93/16 - Rn. 1).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Weitere Ausführungen sind weder aus verfassungsrechtlichen noch aus konventionsrechtlichen Gründen geboten (vgl. BVerfG 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18 ua. - Rn. 6; 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 - Rn. 19, 25; 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 - Rn. 12 ff.) .
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Der Unbemittelte muss allerdings nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; BVerfGK 6, 53 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2015 - 2 BvR 3058/14 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18, 1 BvR 1888/18, 1 BvR 1889/18, 1 BvR 1890/18, 1 BvR 2381/18 -, Rn. 8; stRspr).
  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Gerichte müssen eindeutig missbräuchliche Anträge (zu § 34 Abs. 2 BVerfGG vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2018 - 2 BvR 412/18 -) ebenso wenig bescheiden wie ganz offensichtlich schlicht wiederholende, den Streit lediglich verlängernde Anträge derselben Sache (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18 u.a. -, Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht